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Die Ambulante Rehabilitation Sucht (ARS) an der Fachklinik Kamillushaus - in Kooperation mit Caritas Essen und Diakoniewerk Essen - ist ein Angebot, das stationäre und teilstationäre Therapieformen für Abhängigkeitskranke unter Einbeziehung der Angehörigen ergänzt.
Das Angebot richtet sich an Frauen und Männer mit einer Alkohol- und/oder Medikamentenabhängigkeit und bietet:
| l | die ARS als Alternativangebot zu einer stationären Behandlung |
| l | die ambulante Weiterbehandlung nach einer stationären Phase |
| l | die ARS als Anschluss an eine stationäre oder teilstationäre Entwöhnungsbehandlung. |
| Ziele der ambulanten Behandlung |
| l | Therapie der Abhängigkeitserkrankung und ihrer seelischen Hintergrundproblematik |
| l | Verbesserung der Beziehung zu Angehörigen |
| l | Erreichen und Erhalten einer dauerhaften Abstinenz und Soziale Wiedereingliederung |
| l | Weitgehendes Beheben von körperlichen Störungen |
| l | Deutliche Besserung der Erwerbsfähigkeit |
| Behandlungsrahmen Grundlage der Behandlung ist die wöchentliche Gruppentherapiesitzung. Diese Treffen werden je nach individueller Situation ergänzt durch Einzel,- Paar- oder Familiengespräche. Von den Teilnehmern an der Ambulanten Rehabilitation Sucht wird erwartet, dass Sie |
| l | zu einer aktiven und regelmäßigen Mitarbeit bereit und fähig sind, |
| l | eine Abstinenzentscheidung getroffen haben, |
| l | auf unterstützende Bedingungen im sozialen Umfeld zurückgreifen können. |
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Der Genesungsprozess wird unterstützt von langjährig in der Suchttherapie erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Formale Voraussetzungen
Die Beantragung der Ambulanten Rehabilitation Sucht erfolgt entweder durch die Einrichtungen des Trägerverbandes, durch andere Suchtberatungsstellen oder den betrieblichen Sozialdienst. Vor Beginn der ARS müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: |
| l | Kostenzusage des jeweiligen Leistungsträgers (in der Regel der Rentenversicherungsträger, aber auch Krankenkassen) |
| l | Ärztliches Gutachten |
| l | Sozialbericht |
| l | Aufnahmegespräch (auch zur Abklärung von Ausschlusskriterien) |
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Bei ARS werden von den Leistungsträgern 40-80 Therapieeinheiten (in 6-12 Monaten), bei einer Nachbehandlung 20 Therapieeinheiten (in 6 Monaten) bewilligt. |
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